Meine Güte !


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Geschrieben von Teddy am 04. Juni 2001 19:53:03:

Als Antwort auf: Re: Meyl - Interessanter Link geschrieben von Gabi am 04. Juni 2001 17:39:09:

>Das stimmt so nicht. Ohne plausible Erklärung wird das Patent nicht angenommen. Die Funktion muß beschrieben werden und das muß logisch nachvollziehbar sein, auch alle nötigen Randbedingungen (Ansteuer-Parameter o.ä.).

Hallo Gabi !

Noch einmal: Ein Patent ist KEINE Garantie für die Funktionstüchtigkeit eines Apparates.
Ich weiss nicht woher Ihr alle die fixe Idee habt, dass eine patentierte Maschine funktionieren muss !!

Wenn Du's nicht glaubst dann BITTE informiere Dich erst mal beim Patentamt über den Sachverhalt, bevor Du hier eine Behauptung aufstellst. Das Patentamt prüft NUR DIE EINMALIGKEIT DEIER ERFINDUNG, ABER NICHT DIE PHYSIKALISCHE FUNKTIONSTÜCHTIGKEIT !

Das ist ja eigentlich auch logisch: Das Patentamt masst sich nicht an, eine Konstruktion zu kritisieren. Die Konstruktion wird lediglich für den Erfinder geschützt. Ob das Ding dann läuft oder nicht, hängt vom Erfinder ab und nicht vom Patentamt. Natürlich muss eine plausible Erklärung und eine Beschreibung des Apparates beiliegen, aber diese wird NICHT auf ihre praktische Funktion geprüft. Das ist schon aus rechtlichen und finanziellen Gründen nicht machbar.

Ich habe mich nun schon genug mit Patenten und allem drum und dran herumgeschlagen und stosse laufend auf Leute, die diesem Irrtum aufsitzen, welcher offensichtlich nicht ausgerottet werden kann.

Bitte, Leute: Die Bedingungen für die Erteilung eines Patentes habe nicht ich geschrieben, und sie sind auch für jedermann einsehbar. Lest sie, und Ihr werdet nicht mehr solche unsinnigen Behauptungen aufstellen.




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